General Terms and Conditions of ELKNow GmbH

Since we currently operate only at the German-speaking market and with German-speaking contractors, our Imprint is currently available in German only.

Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der ELKnow GmbH (nachfolgend ELKnow genannt) und deren Kunden und Partnern; sie gelten für alle angebotenen Leistungen.  Etwaige Abweichungen sind in Einzel- oder Rahmenverträgen zu regeln.

Bestellung
Eine Bestellung kann schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die ELKnow erfolgen. Termine können telefonisch abgestimmt werden, jedoch können Bestellungen nicht telefonisch angenommen werden. Sie erhalten daraufhin eine Auftragsbestätigung, Informationen über die konkreten Leistungen, Zeiten, den Erfüllungssort sowie ggf. besondere Hinweise.

Stornierung von Leistungen        
Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die ELKnow zu richten. Eine kostenlose Stornierung eines Seminars/Workshops ist nur bis 14 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag möglich. Geht eine Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns ein, so berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Gesamtpreises. Bei Stornierung im Zeitraum von 3 Werktagen oder kürzer vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir 75% der Schulungs-/Workshopgebühr. Dies gilt auch, wenn die Schulung /der Workshop seitens des Kunden auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird. Muss aus organisatorischen Gründen ein Seminar-/Workshoptermin seitens der ELKnow abgesagt werden, so können über bereits gezahlte Gebühren hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Gebühren
Gebühren setzen sich zusammen aus einem teilnehmerabhängigen Seminar-/Workshoppreis, zzgl. einer Organisationspauschale, Systemnutzungsgebühren und Reisekosten. Bei kundenspezifischen Individualschulungen wird der genaue Leistungsumfang jeweils in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

Veranstaltungsraum beim Kunden
Wird der Veranstaltungsraum bei Inhouse-Veranstaltungen durch den Kunden gestellt, gilt:    
Die Überlassung eines zweckmäßig ausgestatteten Veranstaltungsraumes sowie die Freigabe der zur Durchführung eines Inhouse-Trainings benötigten Softwareapplikationen liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen zu dessen Lasten.

Lizenzprodukte
Soweit der Kunde Lizenzprodukte zur Nutzung in einem Training / Seminar / Workshop bereitstellt, wird er im Falle der Verletzung von geltenden Schutz- und Urheberrechten im Rahmen der Verwendung dieser Lizenzprodukte in einer Inhouse-Veranstaltung die ELKnow von allen eventuellen Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen.

Vorbereitungszeiten
Soll eine Inhouse-Veranstaltung abweichend vom ausgeschriebenen Konzept und/oder unter Ver­wendung firmenspezifischer Unterlagen durchgeführt werden, können besondere Vorbereitungszeiten anfallen; das gilt auch, wenn systemtechnische Einstellungen, Parameteranpassungen oder Ver­änderungen im Bereich der Datenmodelle und Übungsaufgaben erforderlich sind oder vom Kunden ge­wünscht werden. 
Die Durchführung kursvorbereitender Arbeiten ist ausdrücklich zu beauftragen und die Zusatzkosten mit der ELKnow zu vereinbaren.

Reise- und Fahrtkosten
Maßgeblich für die Berechnung von Fahrtkosten bei Inhouse-Veranstaltungen am vom Kunden gewählten Veranstaltungsort ist der kürzeste Weg von Bornheim zum Einsatzort. Es werden für die tägliche Hin- und Rückfahrt 0,65 €/km zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Diese beinhalten auch die Kosten für anfallende Reisezeiten.      
Für größere Entfernungen wird das jeweils günstigste Verkehrsmittel gewählt (Auto/Bahn/Flug). Im Falle der Anreise mit dem Flugzeug werden die anfallenden Kosten in Europe für die Economy-Class, interkontinental Business-Class berechnet.      
Hiervon abweichende Regelungen können im Einzelvertrag zwischen Kunde und ELKnow definiert werden. Wir empfehlen die Vereinbarung von all-in Tagessätzen oder festen Reisekostenpauschalen.   

Hotelkosten
Sofern kein all-in Tagessatz vereinbart wird, können Hotelkosten für Übernachtungen am Einsatzort in einer Reisekostenpauschale inkludiert sein oder gemäß Aufwand gegen Vorlage von Belegen berechnet werden.

In Ballungsräumen, zu Messezeiten oder bei Großveranstaltungen werden entsprechende ortsübliche Übernachtungspreisaufschläge ebenfalls berechnet.

Spesen
Sofern kein all-in Tagessatz vereinbart wird, können Tagesspesen in einer Reisekostenpauschale inkludiert sein oder entsprechend der in der Bundesrepublik Deutschland definierten Tagesspesen nach Land abgerechnet werden.

Preise
Es gelten jeweils die in den aktuellen Preislisten der ELKnow genannten Konditionen zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, für Kunden im Ausland ohne Umsatzsteuer. Schriftlich vereinbarte, ggf. abweichende Preise haben Gültigkeit für die Laufzeit eines Einzel- bzw. eines Rahmenvertrages.         

Abrechnung
Die Abrechnung von Einzelmaßnahmen erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme. Die Abrechnung von Leistungen im Rahmen eines Projektes erfolgt jeweils am Monatsende auf Basis von Einsatzberichten je Trainer auf Stundenbasis. Kleinste Einheit = 0,25 Stunden.

Bezahlung
Abgerechnete Leistungen sind vollständig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu entrichten.

Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich über Informationen und Unterlagen, die im Laufe der Geschäftsbeziehung als vertraulich gekennzeichnet oder benannt wurden, auch über die Geschäftsbeziehung hinaus Stillschweigen zu bewahren.

Datenschutz und Datensicherheit
Der Umgang mit den im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten Daten und deren Datenschutz und -sicherheit wird in der Datenschutzerklärung der ELKnow geregelt. Diese finden Sie auf der Homepage www.elknow.com/datenschutz.

Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Bonn.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Stand: Juli 2021

ELKnow GmbH
Ferdinand-Rott-Straße 32
53332 Bornheim

Amtsgericht Bonn | HRB 24570

Geschäftsführung: Andreas Luckner